Ziele des Leistungsangebotes Der Betreuungshelfer bearbeitet in Zusammenarbeit mit dem Gericht insbesondere Problemlagen von jungen  Menschen unter Einbezug ihres sozialen Umfeldes im Kontext der:
  • Beziehungen zwischen Eltern und Kindern/Jugendlichen
  • schulische Probleme des Kindes/Jugendlichen
  • andere soziale Bezüge des Kindes/Jugendlichen
  • Aufbau und Verbesserung von Lern- und Entwicklungschancen
  • Wiederherstellung förderlicher Beziehungen innerhalb der Familie
  • Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern
  • Stärkung des Selbstwertes aller Familienmitglieder
  • Erhaltung des Bezugssystems Familie
  • Unterstützung von entwicklungsadäquaten Ablösungsprozessen
  • Förderung des Selbsthilfepotentials
  • Prävention entwicklungsschädigenden Verhaltens (Gewalt, Suchtmittelabhängigkeit etc.)